§§§ Gesetzliche Bestimmungen zur Befahrung von Höhlen §§§

Bei der Befahrung von Höhlen sind Naturschutzgesetze des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen!
Ebenfalls ist das Einverständnis des Grundeigentümers notwendig.

Eine Sammlung der Naturschutzgesetze für die Steiermark gibt es §§hier§§

Hinweise zur sicheren Höhlenbefahrung

  • Geh nie allein

    Es gibt es zahllose Situationen, die du ohne Hilfe nicht bewältigen kannst! Von Unfällen oder Verletzungen ganz zu Schweigen.

  • Immer ausreichend Lichtquellen und Ersatz mitnehmen

    Auch bei kurzen Touren, denn ein kleiner Zwischenfall kann die Zeit in der Höhle enorm verlängern.

  • Erste-Hilfe Ausrüstung mitnehmen

    Es sollten stets auch eine Wärmequelle (z.B. Karbidlampe) und eine Aludecke, die im Falle einer längeren Wartezeit (z.B. auf die Höhlenrettung) entscheidend sein können, verfügbar sein.

  • Hinterlasse Details zu deiner Tour

    (Höhlenname u. Nummer, Anzahl der TeilnehmerInnen, Ausrüstung, Autonummer, Einstiegszeit und ALARMZEIT) bei einer Vertrauensperson, die gegebenenfalls die Höhlenrettung (Tel.: 0043-2622/144) alarmieren kann.
    Melde dich nach der Tour verlässlich zurück, damit keine Fehlalarme ausgelöst werden.

  • Plane eine Tour nie über deine Verhältnisse und rechne genügend Reserven ein!

    Achte in der Höhle auch auf den Zustand deiner Gruppe (Kälte, Erschöpfung, Motivation) und triff gegebenenfalls die Entscheidung, die Tour früher als geplant abzubrechen.

  • Informiere Dich vor einer Höhlenbefahrung gewissenhaft!

    - Wie viel Zeit muss ich einplanen? (Zufahrt, Zustieg, Vorbereitung, Befahrung, Rückkehr)
    - Welches Wetter ist zu erwarten? (Niederschlag, Temperaturen, Schneelage...)
    - Was erwartet mich in der Höhle? (studiere Befahrungsberichte, Höhlenpläne und Beschreibungen, Fotos und informiere Dich bei mit dieser Höhle vertrauten Personen und im Verein)
    - Wie stehts um die Erfahrung (Seil- und Schachttechnik), Routine, Kondition, Gesundheit, Erwartungshaltung der anderen TeilnehmerInnen?

  • Prüfe deine Ausrüstung vor jeder Tour, du vertraust ihr immerhin dein Leben an!

    Die vielen scharfkantigen Partikel im Höhlendreck zerstören auf Dauer die feinen Fasern deines Gurtes oder Seiles. Schmutz in anderen Ausrüstungsteilen wie Karabinern, Seilklemmen oder Abseilgeräten können deren Funktion bis hin zum völligen Versagen beeinträchtigen. Reinige deine Ausrüstung gründlich und kontrolliere sie dabei auch gleich auf Schäden oder übermäßige Abnützung. Schadhafte Ausrüstungsteile sind sofort auszutauschen!

Höhlenschutz

Schützenswert

Eine Höhle ist ein vielfältiges und empfindliches Naturphänomen, das als wissenschaftliches Archiv, als Lebensraum und nicht zuletzt aus ästhetischen Gründen unbedingt erhaltenswert ist. Jeder, der schon einmal den Vergleich einer unberührten Höhle mit einer durch Vandalismus zerstörten Tropfsteinhöhle oder einer mit Müll verfüllten Schachthöhle gesehen hat, wird schnell einsehen, daß Höhlenschutz notwendig ist. Karsthöhlen sind keine isolierten Gebilde, sondern als Bestandteil eines großen Karstsystems in einen Gesamtkreislauf eingebunden. Mülleinträge wie Autowracks, Ölfässer, Farb- und Lösungsmittelrückstände oder organische Abfälle können mit dem Sickerwasser sehr schnell und nahezu ungefiltert in das Grundwasser gelangen und dort zur Verunreinigung ganzer Trinkwassergebiete führen. Auch das Ausbringen von Düngemitteln oder Pestiziden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karstgebieten, ist aus diesem Grund sehr problematisch.

  • Hinterlasse nichts in den Höhlen

    Hinterlasse keine Essensreste, Verpackungen, Batterien oder Altkarbid. Das gilt natürlich auch für den Höhleneingang!

  • Nimm NICHTS aus der Höhle selbst mit!

    Tropfsteine (auch abgebrochene) gehören IN die Höhle und nicht ins Wohnzimmer, wo sie ohnehin nicht mehr besonders gut aussehen.

    > Nimm nichts mit außer Eindrücken, hinterlasse nichts außer deine Fußstapfen und schlag nichts tot außer die Zeit!!!

  • Grabe keine Ablagerungen auf und entwende keine Oberflächenfunde

    Du machst dich strafbar und zerstörst unersetzliche Kulturschichten. Melden etwaige Funde den zuständigen Denkmalschutzbehörden.

  • Verwende kein offenes Feuer

    Verzichte auf Fackeln und auf ein romantiches Lagerfeuer, auch am Höhleneingang! Ganz abgesehen vom Ruß, der die Wände und Decke verschmutzt, tötet der Rauch auch kleine Höhlentiere wie Käfer und Spinnen, die in Spalten im Eingangsbreich leben und zieht mit dem Höhlenwind mitunter tief in die Höhle, wo er sich tagelang halten kann und den sensiblen Lebensraum von Fledermäusen zerstört.

  • Beachte Befahrungsverbote für Höhlen

    Manche Höhleneingänge sind mit einer Tür oder einem Gitter versperrt, um diese besonders sensiblen Höhlen zu schützen oder um Fledermäusen einen ungestörten Winterschlaf zu ermöglichen.

  • Wende schonende Erforschungsmethoden an

    Keine Inschriften, unauffällige Meßpunkte, ggf. Verzicht auf die Dokumentation sehr fragiler Bereiche, Fortsetzungssuche unter Beachtung der archäologischen und paläontologischen Situation usw.

  • Zum Höhlenschutz gehört auch der Schutz der Höhle als Biotop

    Verzichte daher in der Fledermausschutzzeit vom 01. Oktober bis 01. Mai auf Befahrungen von Höhlen mit Winterquartieren. Solltst du dennoch zufällig eine Fledermaus im Winterschlaf antreffen, berühre sie nicht und entfernen dich möglichst rasch.

Hilf mit die Welt ohne Licht zu erhalten, du bist nur Gast in ihr.